Funktion einer Photovoltaikanlage

Allgemeines:

 

Photovoltaik wurde 1839 erstmals von dem Physiker Alexandre-Edmond Becquerl entdeckt.

Der Name Photovoltaik kommt von der treibenden Kraft hinter dieser Technologie, dem Lichtstrahl.

Der Lichtstrahl besteht aus den unvorstellbar kleinen Teilchen, den Photonen.

Die weltweit eingestrahlte Sonnenernergie beträgt mehr als das 15.000 fache des weltweiten Stromverbrauchs!

 

Solarzelle am Dach:

 

Zur einfachen Erklärung gehen wir von einer reinen Silizium-Solarzelle aus.

Silizium besitzt in seiner äußeren Elektronenhülle vier Elektronen um seinen Atomkern, die sogenannten Valenzelektronen. Die Photonen, also das Sonnenlicht, dringen in die Solarzelle ein und reichern die Valenzelektronen mit Energie an. Das Elektronen löst sich schließlich vom Silizium-Atomkern und hinterläßt, ein positives geladenes Atom. Damit die freien Elektronen in eine Richtung fließen und somit ein Strom entstehen kann, muß die Vorderseite und die Rückseite der Zelle unterschiedlich gepolt werden. Die Silizium-Atome werden an der Vorderseite werden mit einer geringfügigen Menge Phosphor-Atomen, welche ein zusätzliches Valenzelektron besitzen(dotiert)versetzt.An der Zellenrückseite hingegen werden zusätzlich zu den Silizium-Atomen, Bor-Atome, mit nur 3 Valenzelektronen aufgetragen. Das so entstehende Ungleichgewicht zwischen Plus- und Minuspol lässt die Elektronen fließen. Somit entsteht ein Stromfluss.

Viele dieser Solarzellen zugeschlossen in Reihe und hinter Glas verschlossen, ergeben ein Solarmodul.

 

Die Solarzellen erzeugen Gleichstrom. Dieser kann so nicht eingesetzt werden, deshalb muß dieser in Wechselstrom umgesetzt werden.

Diese anspruchvolle Aufgabe und somit Bindeglied zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz bewerkstelligt der Wechselrichter.

 

Der so erzeugte Strom auf Ihren Dach kann direkt genutzt werden oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.

 

 

 


EEG-Gesetz

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) soll gemäß seinem Zweck (§ 1 Abs. 1) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern. Es dient somit insbesondere dem Klimaschutz und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraft verringert werden soll.

 

Urspringliche Fassung vom 29.3.2000

Inkrafttreten der letzten Änderung. 2023

Photovoltaik